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There are no translations available. Allgemeine Geschäftsbedingungen CHR Consulting übernimmt für den Auftraggeber die Rekrutierung und Selektion von Fach- und Führungskräften für Dauerstellungen auf Mandatsbasis. Des Weiteren werden auch Beratungsprojekte abgewickelt, welche nicht nur die Rekrutierung von Fach- und Führungskräften im Fokus haben. Die entsprechenden Dienstleistungen finden Sie auf der Internetseite von CHR Consulting.
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen der CHR Consulting sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer neuesten Fassung maßgebend. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
CHR Consulting erbringt eine gezielte Leistung, damit ein Beratungsprojekt effektiv und kostenoptimiert durchzuführt wird. Wir stellen dazu optimal ausgestattete Büros, ein qualifiziertes Team, erfahrene Berater/innen, eine praxisnahe Methodik und unser über die Jahre gewachsenes Know-How zur Verfügung. Die Art und Weise der Durchführung von Projekten durch CHR Consulting wird einvernehmlich zwischen Auftraggeber und CHR Consulting in der Auftragsbestätigung festgelegt. In der Auftragsbestätigung wird das Basishonorar geregelt. Mit Ausnahme der Administrationskosten von EUR 300.- pro Monat für Suchprojekte, welche die Projektdauer von drei Monaten übersteigen und der definierten Mehraufwandpauschalen (siehe Pkt. 10 und Pkt. 11) sind sämtliche Kosten in der Auftragsbestätigung zu definieren.
Die Verlagskosten werden getrennt von den Honorarrechnungen von der CHR Media & Search an den Auftraggeber weiterberechnet.
Wir leben ein kostenoptimiertes Verhalten. a) öffentliche Verkehrsmittel oder Flugreisen nach Aufwand
werden "sachlich" geprüft, gebündelt und zur Begleichung an den Auftraggeber weitergeleitet.
Alle Rechnungen sind ebenso wie Honorare innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skonto zu zahlen. Die Rechnungen werden zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgestellt.
Es wird ein Honoraraufschlag von 25% berechnet.
Unterschreibt ein durch CHR Consulting vorgestellte/r bzw. vermittelte/r Kandidat/in einen Anstellungsvertrag beim Auftraggeber (auch bei Tochter- oder Schwesterfirmen) für eine andere Position als die ursprünglich zu besetzende Position, dann wird ein zusätzliches Honorar von je 80% des kalkulierten Projekthonorars pro vermitteltem/r Kandidaten/in in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt auch für geschlossene Verträge/Vermittlungen, welche mit Personen definiert werden, welche freiberuflich für den Auftraggeber tätig sind.
Wir geben in den meisten Dienstleistungsprojekten eine entsprechende einmalige Wiederbesetzungsgarantie auf der Basis der anzeigengestützten Personalsuche (Modul 2), die unseren Auftraggebern die erneute Besetzung der Position durch CHR Consulting gewährleistet. Im Garantiefalle wird eine Mehraufwandspauschale von 20% der Honorarsumme in der Phase der Bewerbungsgespräche fällig. Dabei anfallende Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen ( Anzeigen, Spesen, Reisekosten). Unsere Garantie betrifft dabei alle Fälle, in denen der relevante Arbeitsvertrag durch Kündigung des Arbeitgebers beendet wird. Die Dauer unserer Garantie ist meist auf einen Zeitraum von drei Monate nach Arbeitsbeginn begrenzt. Falls das Honorar EUR 20000.- zzgl. MwSt. übersteigt, kann sich der Garantiezeitraum auf sechs Monate erhöhen. Falls Wiederbesetzungsgarantien definiert werden, muss das entsprechend in der Auftragsbestätigung (jeweils bezogen auf die einzelne Vakanz) definiert sein.
Im Rahmen unserer Projektarbeit sind wir so lange für Sie tätig, bis die Position zu Ihrer Zufriedenheit besetzt ist (siehe Pkt. 1). Bei Modul 3 (Direktansprache) liegt die Anzahl der angesprochenen Kandidaten bei maximal 100 Ansprachen von Zielkandidaten. Bei normalen Marktbedingungen können wir die Vakanz besetzen, bevor wir 100 Zielkandidaten angesprochen haben. Falls es nötig ist weiter Kandidaten innerhalb der Zielgruppe anzusprechen, damit wir die Position besetzen, berechnen wir eine Mehraufwandpauschale von je 15% der gesamten Honorarsumme (inklusiver erfolgsorientierter Anteil) für die zusätzliche Leistungserbringungen im Modul 3. Weitere Leistungserbringungen sind jeweils in 100 Ansprachen von Zielkandidaten gebündelt. Beispiel: Bei der Ansprache von 300 Zielkandidaten kommt es zur Berechnung von zwei Mehraufwandspauschalen. Nach 300 Ansprachen wird mit dem Auftraggeber über die weitere Vorgehensweise gesprochen.
Zwischen Kunde und Auftraggeber geschlossene Beratungsprojekte sind mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende von beiden Seiten kündbar. Es wird die erbrachte Leistung laut Auftragsbestätigung berechnet.
CHR Consulting verpflichtet sich zur absoluten Diskretion. Informationen werden in jedem Falle nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers oder des Bewerbers an Dritte weitergeleitet. Alle Mitarbeiter sind in diesem Sinne verpflichtet. CHR Consulting sichert jedem Bewerber die diskrete Behandlung im Bewerbungsprozess zu. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit zwischen CHR Consulting und Auftraggeber hinaus.
CHR Consulting übernimmt keine Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die durch vermittelte Personen entstanden sind. Im Rahmen der vertraglichen Aufgaben haftet CHR Consulting dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Soweit nicht anderes vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Rechtsangelegenheiten ist ausschließlich der Hauptsitz von CHR Consulting nach deutschem Recht. Desweitern gelten die Regelungen siehe (Pkt. 2).
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